AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Wertlieferungen und Wertleistungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals auf sie ausdrücklich Bezug genommen wird.
Einkaufsbedingungen des Kunden sind auch dann für uns nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen.
Preise und sonstige Angaben:
Unsere Preise gelten ab Lager oder ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Versandspesen und Versicherung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Bei Abrufaufträgen sowie allen Aufträgen, deren Abwicklung mehr als 6 Wochen in Anspruch nimmt, behalten wir uns vor,
Änderungen der Kostenfaktoren durch einen entsprechenden Zuschlag in unseren Preisen zu berücksichtigen. Abweichungen in Gewicht, Stückzahl und Abmessungen sind bis zu 10 % sowohl hinsichtlich der Abschlussmenge als auch bei Teillieferungen gestattet.
Lieferung
Jede Lieferung – auch die frachtfrei – erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers bzw. des Werks auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig. Die Abladung der Ware ist Sache des Kunden und geht zu seinen Lasten.
Lieferfristen
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unseren Zulieferanten betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können ( z. B. Krieg, Naturereignisse, Unfälle, Streiks, Aussperrungen ), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit. Wird uns die Lieferung durch eine derartige Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Befinden wir uns mit einer Teillieferung oder einer Teilleistung in Verzug, ist der Kunde nur dann berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat. Hinsichtlich des Ausschlusses und der Beschränkung von Schadenersatzansprüchen gilt entsprechend
Verpackung
Die Ware reist unverpackt oder branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Generell werden die Verpackungen nicht zurück-genommen.
Transport- und Bruchversicherung: Versicherung gegen Transportschäden. Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu erstatten und schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen sind unverzüglich bei Eintreffen der Ware durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festzuhalten und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw. ) zu bescheinigen. Ansprüche wegen der Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
Mängelrügen und Mängelhaftung
Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen 2 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert vorgebracht werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei Geschäften mit
Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377, 378 HGB unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt insoweit nicht der Gewährleistung. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge. Bei fehlen zugesicherter Eigenschaften sind bei Geschäften mit Kaufleuten Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat. den Kunden gegen
Mangelfolgeschäden abzusichern. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, mangelhafte Bauausführungen und übermäßige Beanspruchung entstanden sind.
Rücknahme und Annullierung
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf besondere Bestellung des Kunden beschaffter Ware ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung ist ausgeschlossen. Andere gelieferte Ware nehmen wir nur ausnahmsweise zurück, wenn wir vorher zugestimmt haben, dass die Rücksendung frachtfrei erfolgt und die Ware sich in tadellosem Zustand befindet. Zurückgenommene Ware kann nur nach Abzug einer angemessenen Vergütung bis zur Höhe von 15 % des Warenwertes gutgeschrieben werden. Stimmen wir ohne rechtliche Verpflichtung einer Annullierung des Vertrages vor Lieferung zu, ist ebenfalls eine angemessene Vergütung für Aufwendungen zuzahlen.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Bei grober Fahrlässigkeit ist bei Geschäften mit Kaufleuten in allen Fällen – auch in den Fällen der obigen Ziffer – die Haftung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden
beschränkt. Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ist nichts vereinbart gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Bis zur Einlösung hereingenommener Schecks und Wechsel oder der Zahlung aus Forderungsabtretungen bleiben unsere Forderung und deren Fälligkeit unberührt. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen bei
Wechseln gehen zu Lasten des Kunden. Gerät der Besteller mit einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche Zahlungsansprüche sofort fällig. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der Besteller in Verzug so werden Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank von uns gefordert Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn er Nichtkaufmann ist. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eigentumsvorbehalte, Sicherungsrechte
An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zur völligen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden Rechnungsforderungen auch aus erst später abgeschlossenen oder noch nicht abgewickelten Verträgen das Eigentum vor. Im Falle einer Bearbeitung oder Verarbeitung durch den Käufer ist der Eigentumserwerb durch den Käufer ausgeschlossen: dieser verarbeitet oder erwirbt das Eigentum für uns. Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen, die und vom Käufer auf Verlangen schriftlich zu benennen sind. Die Weiterveräußerung ist dem Käufer nur nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft gestattet. Im Falle einer Veräußerung gelten alle dem Käufer daraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber auch für bearbeitete Ware an uns abgetreten, und zwar in voller Höhe. Bestellt die vom Verkäufer weiter gelieferte Ware auch aus Waren, die von anderen Lieferanten geliefert wurden und haben auch diese mit dem Käufer entsprechende Vorbehalte oder Abtretungen vereinbart, die unseren Rechten entgegentreten, so würden wir mit diesen zu Gesamtgläubigern.
Der Käufer hat uns die in Frage kommenden anderen Lieferanten namhaft zu machen und auf Verlangen hierzu jede Auskunft zu erteilen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Waren, auch soweit deren Kaufpreis noch nicht fällig ist, dem Käufer zu untersagen und die vorhandene Eigentumsware in unseren Gewahrsam zu nehmen, bis unsere Ansprüche geregelt sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt darin nur die Erklärung des Rücktritts vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich erklären; andernfalls handelt es sich lediglich um eine Sicherungsmaßnahme.
Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware hat uns der Käufer unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls zur Ermöglichung einer rechtzeitigen Intervention mitzuteilen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandtort der Ware, Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Schecklagen – ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz der Firma. Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt.